2. Mythos: Migrant*innen sind ein Sicherheitsrisiko

Kriminalität hat komplexe Ursachen, die mehr mit sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen als mit der ethnischen oder kulturellen Herkunft von Menschen zu tun haben.

  1. Menschen- und Sicherheitsbedenken: Der „World Migration Report 2024“ stellt klar, dass Migration überwiegend mit der menschlichen Sicherheit der Migrant*innen selbst zusammenhängt, anstatt mit der nationalen Sicherheit der Länder, in die sie ziehen. Migrant*innen sind oft während ihres gesamten Migrationsprozesses gefährdet, und es sind hauptsächlich ihre eigenen Sicherheitsrisiken, die im Mittelpunkt stehen, nicht die Risiken für die aufnehmenden Staaten. Die meisten Migrationsbewegungen sind regulär und stehen in direktem Zusammenhang mit Chancen und Lebensgrundlagen, nicht mit sicherheitsrelevanten Problemen.​[1]
  1. Soziale und ökonomische Lage: Es gibt keinen nachweisbaren kausalen Zusammenhang zwischen Herkunft und Kriminalität. Jedoch sind Migrant:innen überproportional oft von Faktoren betroffen, die Kriminalität begünstigen. Etwa eine schlechte soziale und ökonomische Lage oder Gewalterfahrungen, wie sie einige Asylsuchende auf der Flucht erleben. Unter Migrant*innen und Geflüchteten ist beispielsweise der Anteil junger Männer besonders hoch, und diese Gruppe begeht herkunftsunabhängig überdurchschnittlich viele Straftaten. Ein Zusammenhang zwischen nationaler Herkunft oder kultureller Prägung und Kriminalität ist somit nicht belegt.
  1. Einordnung von Statistiken: Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gab es 2023 insgesamt rund 2,2 Millionen Tatverdächtige. 41,1 Prozent waren „nichtdeutsche“ Tatverdächtige. Sie sind damit in der Polizeilichen Kriminalstatistik überproportional vertreten: Der Anteil ausländischer Staatsbürger:innen an der gesamten Wohnbevölkerung in Deutschland liegt bei 15 Prozent. Diese Überrepräsentation erfordert jedoch eine differenzierte Betrachtung: Die Kategorie „Nichtdeutsche“ in der PKS umfasst auch Straftaten von Personen wie Geschäftsreisenden sowie ausländerrechtliche Verstöße, die nur von Ausländer:innen begangen werden können, wie etwa illegale Einreise oder illegaler Aufenthalt. Auch muss berücksichtigt werden, dass in der Statistik Tatverdächtige und nicht tatsächlich Verurteilte erfasst werden. Es ist daher nicht sinnvoll, die Zahl der ausländischen Tatverdächtigen direkt mit dem Anteil ausländischer Staatsbürger:innen in der deutschen Bevölkerung zu vergleichen.

[1] World Migration Report (2024). Zuletzt aufgerufen am 10.09.2024 unter https://worldmigrationreport.iom.int/what-we-do/world-migration-report-2024-chapter-1/world-migration-report-2024

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